GUTACHTEN

GUTACHTEN


Unsere Fachkompetenz sichert ihre Rechte.
Das Privatgutachten hat eine sehr wichtige Funktion im Zivilprozess
Es sorgt für eine vollständige und qualifizierte Darstellung von Mängeln und Schäden. Es schafft somit die Voraussetzung dafür, dass das Gericht bzw. der Gerichtsgutachter die Sachlage unter allen gegebenen Aspekten beurteilen können. Wir halten diese Gutachten für eine fundamentale Wichtigkeit für den Erfolg jeder prozessführenden Partei. 

Der privat beauftragte Sachverständige erstellt für seinen Auftraggeber ein so genanntes Parteigutachten. Wird dieses Parteigutachten von der jeweiligen Prozesspartei im Rahmen der anwaltlichen Schriftsätze zum Gericht eingereicht, bietet dies die Gewähr dafür, dass die vom Privatgutachter festgestellten Sachverhalte in die Gerichtsakte eingehen können. Nur diese Sachverhalte können demzufolge in den Beweisbeschluss einfließen und nur sie können im Gerichtsgutachten bewertet werden. Wenn also beispielsweise ein Kläger einen Mangel übersieht und ihn nicht in seiner Klageschrift erwähnt, ist es ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter hierzu Stellung nimmt, selbst wenn der Mangel objektiv vorhanden und offensichtlich erkennbar ist.
Share by: